Öffentliche Auslegung
Entwurfsbeschluss & Beteiligung der Öffentlichkeit: Bebauungsplanentwurf „Heiligau III“ und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Heiligau III“, Gemeinde Illerrieden, Gemarkung Illerrieden
GEMEINDE ILLERRIEDEN
Alb-Donau-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung & Auslegung
Entwurfsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit: Bebauungsplanentwurf „Heiligau III“ und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Heiligau III“, Gemeinde Illerrieden, Gemarkung Illerrieden
Der Gemeinderat der Gemeinde Illerrieden hat am 24.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des o. g. Bebauungsplans und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum o. g. Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.
Den vollständigen Text der ortsüblichen (öffentlichen) Bekanntmachung finden Sie hier (907,1 KiB).
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen
von Montag, dem 13.05.2024 bis Mittwoch, dem 12.06.2024,
nachfolgend veröffentlicht: Unterlagen (16,372 MiB)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Bürgermeisteramt Illerrieden, Rathaus, Wochenauer Str. 1, 89186 Illerrieden, Foyer im EG (barrierefrei zugänglich)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 bis 12:00 Uhr & Mittwoch nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde Illerrieden (www.illerrieden.de) veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Informationen zum Datenschutz an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar: Bürgermeisteramt Illerrieden (Anschrift und Öffnungszeiten: siehe oben). Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.