Informationen zum Coronavirus
Corona-Regelungen / Impfung / Nützliche Links
letzte Aktualisierung: 01.03.2023, 08:30 Uhr
Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat zum 01.03.2023 seine Corona-Verordnung aufgehoben. Damit fallen alle durch das Regelwerk noch bestehenden Schutzmaßnahmen weg.
Corona-Regelungen des Bundes:
Die weiteren Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7.04.2023 gültig wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen.
Eigenverantwortung statt Quarantäne
Die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg ist zum 1.03.2023 außer Kraft getreten. Somit entfallen die darin bisher enthaltenen Regelungen für positiv getestete Personen.
Die Landesregierung appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger:
„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“
Quarantäne-Bescheinigung
Die Ortspolizeibehörde stellt nur noch für Personen, die sich vor dem 03.05.2022 in Quarantäne befanden, auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung / Quarantäne zum Ende der Quarantäneverpflichtung aus. Allerdings wird diese Bescheinigung nur selten benötigt. In der Regel reichen z. B. den Arbeitgebern die positiven Testnachweise und / oder ggf. die Genesenennachweise aus der Apotheke, sofern nicht sowieso eine Krankmeldung (wg. Symptomen) vorlag.
Seit dem 03.05.2022 verwenden positiv getestete Personen bitte die Bescheinigung von der Stelle, die die Testung vorgenommen hat.
Für Zeiträume vor dem 03.05.2022 kann ein Antrag auf „Bescheinigung der Ortspolizeibehörde über die Dauer der Absonderung / Quarantäne“ im Bedarfsfall hier (243,4 KiB) heruntergeladen werden.
Impfung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung stellt das Land unter https://www.dranbleiben-bw.de/ zur Verfügung.
Unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/ ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Nützliche Links
Informationen des Landes Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Lageberichte und Zahlen zu Corona in Baden-Württemberg:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/
Informationen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis:
https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/corona.html
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist das zuständige Gesundheitsamt für den Bereich der GEMEINDE ILLERRIEDEN.
Fachinformationen des Robert-Koch-Instituts (RKI):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Haftungsausschluss
Die vorstehenden Informationen und Auskünfte rund um Corona sind ein Service für unsere Einwohner. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität nicht übernommen werden.
Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. auch durch das Gesundheitsamt, einen Arzt etc.) nicht ersetzen.