Veranstaltungen

Landtagswahl

Veranstalter

Baden-Württemberg


Beschreibung

Landtagswahl 2021 am 14.03.2021 unter Corona-Bedingungen 

Warum wird die Landtagswahl wegen der Corona-Pandemie nicht verschoben?

Dies ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. In Baden-Württemberg endet die laufende Wahlperiode des Landtags am 30. April 2021. Gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Landesverfassung muss die Neuwahl vor Ablauf der (laufenden) Wahlperiode stattfinden. Zudem muss der neue Landtag gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Landesverfassung spätestens am sechzehnten Tag nach Beginn der Wahlperiode zusammentreten, dies ist der 16. Mai 2021. Eine Verschiebung der Landtagswahl auf einen Zeitpunkt nach dem 30. April 2021 würde zudem zu einer Verlängerung der laufenden Wahlperiode und dadurch auch zu einem Verstoß gegen das in Artikel 23 Absatz 1 der Landesverfassung verankerte Demokratieprinzip führen. Darin unterscheidet sich die Situation in Baden-Württemberg auch von der in Thüringen, wo eine Verschiebung der Landtagswahl auf den Termin der Bundestagswahl am 26. September 2021 erfolgt: In Thüringen geht die Wahlperiode noch gar nicht zu Ende (dies wäre erst 2024 der Fall). Die anstehende Wahl erfolgt aufgrund einer politischen Vereinbarung, eine vorzeitige Neuwahl herbeizuführen. Daher ist eine Verschiebung in Thüringen möglich, in Baden-Württemberg aber nicht.  

Wieso wird die Landtagswahl aufgrund der Corona-Pandemie nicht als reine Briefwahl durchgeführt?

Im Gegensatz zur Bürgermeisterwahl im letzten Jahr ist eine reine Briefwahl im Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Die Gemeinde Illerrieden darf die Briefwahl auch nicht aktiv bewerben und muss alle regulären Wahllokale offen halten.

Die vier Wahllokale – im Ortsteil Illerrieden im Rathaus und in der Aula der Schule, in Dorndorf und Wangen jeweils in den Bürgerhäusern sind bei der Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg daher am Sonntag, 14. März 2021 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.  

Wie wird der Infektionsschutz bei Wahlen sichergestellt?

In der Corona-Verordnung sind konkrete Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der Landtagswahl enthalten. Unter anderem sind dort Hygienemaßnahmen für die Wahlräume sowie für den Zutritt zum Wahllokal vorgeschrieben (beispielsweise besteht die Pflicht, eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen, sich die Hände zu desinfizieren und die Abstandsregel einzuhalten).

Die Gemeinde Illerrieden hat Vorkehrungen getroffen, damit die Urnenwahl unter Beachtung der aktuell geltenden Hygienevorschriften stattfinden kann.

Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler zur Kennzeichnung der Stimmzettel möglichst ihren eigenen Schreibstift (Kugelschreiber) zur Wahl mitzubringen.

Für Personen, die sich im Wahlraum nicht als Wähler aufhalten, sondern die Wahlhandlung oder die Ergebnisermittlung beobachten wollen, gilt über die allgemeinen Hygienevorschriften hinaus, dass sie ihre Kontaktdaten angeben müssen.

Ergänzend hierzu bitten wir alle Wählerinnen und Wähler, nicht nur im Wahllokal, sondern auch vor und nach der Wahl, vor dem Wahlgebäude, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und Ansammlungen zu unterlassen.  

Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Bürgermeisteramt Illerrieden