Veranstaltungen
| 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Veranstaltungsort
Illertalhalle, Foyer
Veranstalter
Gemeinde Illerrieden
Beschreibung
Am Mittwoch, 27.10.2021 findet um 19:30 Uhr in der Illertalhalle, Foyer, Gartenstraße 60, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
Die Sitzung findet nach den Regelungen der geltenden Corona-Verordnung statt.
Anmeldung für Zuhörer erforderlich - siehe unten
T a g e s o r d n u n g :
GRS öffentlich
1. Bekanntgabe der Beratungsniederschrift
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3. Gemeindebücherei – Einführung von „Onleihe“
4. Vergabe der Gaskonzession im Gemeindegebiet Illerrieden für den 20-jährigen Zeitraum ab dem 01.05.2022
5. Stellungnahme zu Baugesuchen
a. Bauort: Vöhringer Straße 87, Illerrieden, Flst. Nr. 350/4
Bauvorhaben: Abbruch des best. Mehrfamilienhauses und Neubau eines Wohnhauses mit 5 (vormals 6) Wohneinheiten
- Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) -
b. Bauort: Dorndorfer Straße 4, Gemarkung Illerrieden, Flst. Nr. 49/1
Bauvorhaben: Umbau und Anbau des bestehenden Wohnhauses 2 bestehende Wohnungen + 1 neue Einliegerwohnung
- Antrag auf Baugenehmigung -
c. Bauort: Ringstraße 32, Gemarkung Dorndorf, Flst. Nr. 580
Bauvorhaben: Überdachung eines bestehenden Stellplatzes (Carport)
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung für verfahrensfreie Vorhaben -
6. Sonstige Bekanntgaben und Verschiedenes
7. Bürgerfragen
Der Gemeinderat tagt im Anschluss außerdem nichtöffentlich.
Jens Kaiser, Bürgermeister
Anmeldung für Zuhörer erforderlich!
Zuhörer bitten wir, sich bis spätestens Mittwoch, 27.10.2021, 12 Uhr anzumelden – telefonisch unter: 0 73 06 / 96 96 0 oder per E-Mail an: info@illerrieden.de .
Nicht-Immunisierte Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind und Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, kann leider kein Zutritt gewährt werden.
Maskenpflicht! Der Zutritt zum Sitzungsraum ist – auch für Zuhörer – nur mit einer medizinischen Maske oder einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, möglich.