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Mitteilungsblatt

Das amtliche Mitteilungsblatt "ILLERRIEDEN aktuell" erhalten alle Abonnenten einmal wöchentlich nach Hause zugestellt.

Erscheinungstag: wöchentlich freitags (ggf. abweichend bei Feiertagen)
- außer in den Verlagsferien.

Das Mitteilungsblatt wird zudem in den Schaukästen der Gemeinde am Rathaus, beim Bürgerhaus Dorndorf sowie beim Bürgerhaus Wangen ausgehängt.

Digitale Ausgaben des amtlichen Mitteilungsblatts im pdf-Format finden Sie in unserem Mitteilungsblatt-Archiv - Link siehe Seitenbaum auf der linken Seite (bei Mobilgeräten ggf. Unterverzeichnis).


Redaktion

Bürgermeisteramt Illerrieden - Fr. Böckler
Telefon (07306) 96 96 -11

Sofern Sie regelmäßig Beiträge einreichen:
*** Bitte verwenden Sie das Redaktionssystem SOLSEIT ***

Ansonsten:
E-Mail-Adresse für redaktionelle Beiträge: mitteilungsblatt@illerrieden.de

Sofern Sie dem Bürgermeisteramt E-Mails
mit Word- oder Excel-Dateien schicken:
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Bitte schicken Sie entsprechende Dateien daher ausschließlich im aktuellen
.docx- bzw. .xlsx-Format.

Für Anzeigen wenden Sie sich bitte direkt an den Verlag:
NAK GmbH & Co. KG
Frauenstraße 77
89073 Ulm
Tel. (0731) 156-681
E-Mail: nak.ulm@n-pg.de

Abo

Bitte verwenden Sie für die Neubestellung, für Adressänderungen oder
für Abbestellungen des Mitteilungsblatts nachfolgende Formulare
(bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Gemeindeverwaltung senden):

Formular für Neubestellungen, Adressänderungen und Umzüge (111,1 KiB)
Formular für Abbestellungen (42,8 KiB)

Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt beträgt jährlich 39,50 €.
Rechnet man den jährlichen Bezugspreis um, so beträgt dieser 3,29 € je Monat oder 82 Cent je Ausgabe.
Die tatsächlichen Kosten für Druck und Zustellung – selbst ohne die Kosten für Redaktion und Abo-Verwaltung sind damit höher, als der jährliche Bezugspreis.
Der Zuschussbedarf wird jedoch bewusst von der Gemeinde getragen, um den Abopreis vertretbar zu halten, damit die aktuellen Neuigkeiten unserer Gemeinde mit dem Kirchenanzeiger und den Vereinsnachrichten und natürlich die amtlichen Bekanntmachungen von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern gelesen werden können.

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