Abmeldung


Sie müssen sich nicht bei uns abmelden, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt uns mit, dass Sie umgezogen sind.


Sie müssen sich bei uns nur abmelden, wenn Sie

- ins Ausland umziehen oder

- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.


Für die Abmeldung müssen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) im Bürgerbüro im Erdgeschoß des Rathauses erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden. In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht der bei der Abmeldung nicht anwesenden Familienangehörigen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Personalausweis oder Reisepass;

- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen und

- Die Bescheinigung Ihres Vermieters, wenn Sie aus einer Mietwohnung ausziehen. Ihr Vermieter (sog. "Wohnungsgeber") ist verpflichtet, Ihnen den Auszug aus der Wohnung schriftlich zu bestätigen.

Unser Formular für die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie hier. (124,2 KiB)

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro im EG des Rathauses Illerrieden, Telefon 07306 / 96 96-20 oder -14 oder - 16.