Öffentliche Auslegung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Beurener Straße 30" in Illerrieden
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Beurener Straße 30“ in Illerrieden
Der Gemeinderat der Gemeinde Illerrieden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Beurener Straße 30“ in Illerrieden und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften beraten und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2025 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 04.02.2026 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand an der Straße nach Beuren.
Im Einzelnen gelten für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH mit dem Datum vom 04.02.2026 sowie das Artenschutzgutachten des Büros Sieber Consult vom 15.10.2025.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 04.02.2026 einschließlich der Begründung und dem Artenschutzgutachten werden von Montag, 16.02.2026 bis einschließlich Montag, 16.03.2026
nachfolgend veröffentlicht: Unterlagen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Illerrieden, Wochenauer Str.1, 89186 Illerrieden in Papierform öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden:
bauleitplanung@wassermueller.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

