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Aktuelles

Ferienspaß 2026 Meldung vom 15. Juni 2026

Programmheft und nähere Informationen rund um den Ferienspaß 2026 finden Sie unter diesem Link: hier

Ergebnis der Altpapiersammlung vom 30. Mai 2026 Meldung vom 16. Juni 2026

Bei der letzten Altpapiersammlung am 30. Mai 2026 haben Sie uns 6,62 Tonnen Papier und 2,75 Tonnen Kartonagen bereitgestellt, die wir gerne bei Ihnen zu Hause abgeholt und eingesammelt haben.
 
Damit haben Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Illerrieden mit ihren Abteilungen Dorndorf, Illerrieden und Wangen sowie der Jugendfeuerwehr Illerrieden unterstützt. Herzlichen Dank!
 
Wir sammeln gerne für Sie weiter – die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 01. August 2026 statt.

Ihre Feuerwehr

Amt für Forst und Naturschutz bittet um besondere Vorsicht: Hohe Gefahr für Vegetations- und Wandbrände Meldung vom 16. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen appelliert das Landratsamt Alb-Donau-Kreis an die Bevölkerung, auf offene Feuer in der Natur und insbesondere im Wald oder in Waldnähe zu verzichten. Die hohen Temperaturen, verbunden mit viel zu geringen Niederschlägen und dem kräftigen Wind, haben dazu geführt, dass die Bodenvegetation extrem trocken ist. Gras, Krautschicht sowie am Boden liegendes Laub und kleinere Äste sind bei daher leicht entzündlich. Unvorsichtiger Umgang mit offenem Feuer oder eine weggeworfene, nicht vollständig erloschene Zigarettenkippe können derzeit schnell zu einem Vegetationsbrand oder einem Waldbrand führen. 
 
Der Grasland-Feuerindex und der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes weisen für den Alb-Donau-Kreis derzeit beide die Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala aus: Es besteht demnach eine hohe Brandgefahr. Die Wahrscheinlichkeit für länger anhaltende Niederschläge ist für die nächsten acht bis 14 Tage gering. Die Gefahr wird daher vermutlich eher steigen.
 
Um Vegetations- und Waldbrände zu verhindern, sollten Bürgerinnen und Bürger folgende Regeln beachten:
 
Das Grillen ist im Wald nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Offene Feuer müssen ständig beaufsichtigt und anschließend vollständig gelöscht werden. Geeignete Löschmittel sind in der Nähe bereitzuhalten. Besondere Vorsicht ist an windigen Tagen geboten. Aktuell empfiehlt das Landratsamt, auch auf das Grillen an offiziellen Feuerstellen ganz zu verzichten. Städte und Gemeinden sowie andere Waldbesitzende (z. B. ForstBW) können ihre Feuerstellen aufgrund der Gefahrenlage sperren. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Auch ein heißer Auspuff oder Katalysator kann einen Brand auslösen. Daher sollte man beim Parken in der Natur darauf achten, dass das Fahrzeug nicht auf trockenem Gras steht. Man sollte zudem immer so parken, dass ausreichen Platz für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge freibleibt.
 
Die untere Forstbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis kann auch zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände anordnen, wie beispielsweise sämtliche offene Feuer im Wald oder Waldnähe verbieten. Dies würde dann auch für private Feuerstellen in Hausgärten gelten. Davon macht die untere Forstbehörde aktuell noch keinen Gebrauch. Das Landratsamt empfiehlt zudem, auch im privaten Bereich vorsichtig mit offenem Feuer umzugehen oder besser ganz darauf zu verzichten. Jedes Jahr gibt es beispielsweise Heckenbrände, die durch das Abflammen von Unkraut entstehen.
 

Eindämmung der Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen Meldung vom 14. November 2025

Wir haben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Mitteilung erhalten, dass in der vergangenen Woche im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen ist. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.  Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.  Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte unter Angabe des Fundorts. Notieren Sie sich die genaue Lage des Fundortes und die Art des Vogels, machen Sie bei Bedarf Fotos. Schicken Sie uns diese Informationen an info@illerrieden.de. Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder am Wochenende einen toten Wildvogel oder gleich mehrere Vögel finden, informieren Sie bitte stattdessen die Leitstelle über die Notrufnummer 112. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an einem Ort, sind auch Meldungen von anderen Vogelarten wie Tauben oder Singvögel relevant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Landratsamts unter www.alb-donau-kreis.de.  Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!