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Aktuelles

Landtagswahl am 08.03.2026 Meldung vom 06. März 2026

Die Ergebnisse der Landtagswahl können Sie nun auf unserer Homepage unter folgendem Link: hier mitverfolgen und einsehen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Wasser- und Abwassergebührenbescheid - Vorauszahlungen für 2026 Meldung vom 03. März 2026

Inzwischen wurden die Wasser- und Abwasserbescheide für 2025 versendet. Mit dem Bescheid werden auch die Vorauszahlungen für 2026 festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden auf Basis des Verbrauches 2025 und der maßgeblichen Grundgebühr nach der Zählergröße berechnet. Die Vorauszahlung beträgt rd. ¼ des zu erwartenden Rechnungsbetrags für 2026.

Die Vorauszahlungen sind mit den neuen Wasser- und Abwassergebühren berechnet.

Wassergebühren: 
Verbrauchgebühr: 1,70 €/m³ (brutto 1,82 €/m³)
Grundgebühren:
Für einen Wasserzähler Q 3, 4 m³/h: 8,36 €/Monat (brutto 8,95 €/Monat), für einen Wasserzähler Q 3, 10 m³/h: 10,45 €/Monat (brutto 11,18 €/Monat) und für einen Wasserzähler Q 3, 16 m³/h: 12,54 €/Monat (brutto 13,42 €/Monat).

Abwassergebühren:
Schmutzwassergebühr: 2,24 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,85 €/m²
Grundgebühren:
Für einen Zähler Q 3, 4 m³/h: 8,85 €/Monat, für einen Zähler Q 3, 10 m³/h: 11,07 €/Monat und für einen Zähler Q 3, 16 m³/h: 13,28 €/Monat.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe 51 unter folgendem Link: Mitteilungsblatt.

Eindämmung der Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen Meldung vom 14. November 2025

Wir haben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Mitteilung erhalten, dass in der vergangenen Woche im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen ist. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.  Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.  Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte unter Angabe des Fundorts. Notieren Sie sich die genaue Lage des Fundortes und die Art des Vogels, machen Sie bei Bedarf Fotos. Schicken Sie uns diese Informationen an info@illerrieden.de. Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder am Wochenende einen toten Wildvogel oder gleich mehrere Vögel finden, informieren Sie bitte stattdessen die Leitstelle über die Notrufnummer 112. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an einem Ort, sind auch Meldungen von anderen Vogelarten wie Tauben oder Singvögel relevant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Landratsamts unter www.alb-donau-kreis.de.  Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!