Steuern & Gebühren

Grundsteuerreform

Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform erhalten Sie
in einem Merkblatt des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Bitte klicken Sie hier. (383,9 KiB)

Realsteuerhebesätze (seit 01.01.2016):
(jeweils v. H. der Steuermessbeträge)
Grundsteuer A
350
Grundsteuer B
330
Gewerbesteuer
340 (seit 01.01.2006)


Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und
Gewerbesteuer
(641,8 KiB)

Abwassergebühren:
Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2022):

Euro pro Monat 
Nenndurchfluss (Qn)                      
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)  
2,5 m³/h
5,0 m³/h
3,88
Nenndurchfluss (Qn)                      
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)  
6,0 m³/h
12,0 m³/h
4,85
Nenndurchfluss (Qn)                    
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax) 
10,0 m³/h
20,0 m³/h
5,82
Einleitungsgebühren (seit 01.01.2022):
Schmutzwasser: 1,59 Euro je m³
Niederschlagswasser: 0,47 Euro je m² versiegelte Fläche
Wasserzins:
 
Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2022):
Euro pro Monat
(zzgl. MwSt)
Nenndurchfluss (Qn)                      
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)   
2,5 m³/h
5,0 m³/h
4,12
Nenndurchfluss (Qn)                      
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax)  
6,0 m³/h
12,0 m³/h
5,15
Nenndurchfluss (Qn)                    
bzw. Maximaldurchfluss (Qmax) 
10,0 m³/h
20,0 m³/h
6,18
Verbrauchsgebühr (seit 01.01.2022): 1,57 Euro je m³ Frischwasser (zzgl. MwSt.)
Müllabfuhrgebühren (ab 01.01.2020):
Die Müllabfuhrgebühren setzen sich zusammen aus der Jahresgebühr und der Entleerungsgebühr.
Jahresgebühr:
Gebühren für Haushalte mit...
1 Person
45,50 Euro
2 Personen
52,35 Euro
3 Personen
59,20 Euro
4 und mehr Personen
66,05 Euro
Gewerbetarif:
Für Gewerbebetriebe einheitliche Mindestgebühr von 45,50 Euro.

Entleerungsgebühr:
Eine Leerung kostet für ein Normmüllgefäß mit einem Fassungsvermögen von :
60 Liter
5,04 Euro
80 Liter
6,72 Euro
120 Liter
10,08 Euro
240 Liter
20,16 Euro
1100 Liter Müllgroßbehälter
92,40 Euro
Außerdem können auf dem Rathaus Abfallsäcke für ausnahmsweise zusätzlich anfallenden Abfall für 9,10 Euro erworben werden.
Die Sperrmüllabfuhr kostet 0,34 Euro je Kilogramm, bei Abholung Zuschlag von 7,80 Euro je Anmeldung und Abholstelle.
Entsorgungsmarke für die Abholung von Elektroaltgeräten (Großgeräte wie Kühlgeräte, Fernseher): 8 Euro je Gerät
Hundesteuer (ab 01.01.2017):
Steuersatz für einen Hund:
75,00 Euro im Jahr
Steuersatz für den zweiten
und jeden weiteren Hund:
150,00 Euro im Jahr
Steuerermäßigung für Hunde, die die Begleithundeprüfung oder die Team-Test-Prüfung oder die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abgelegt haben:
10,00 Euro im Jahr
Steuersatz für einen Kampfhund (ab 01.01.2020)
750,00 Euro im Jahr
Stuersatz für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund (ab 01.01.2020)
1500,00 Euro im Jahr

Formulare für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie hier:

Anmeldeformular Hundehaltung (221,4 KiB)

Abmeldeformular Hundehaltung
(20,4 KiB)