Steuern & Gebühren

Grundsteuerreform

Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform erhalten Sie
in einem Merkblatt des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Bitte klicken Sie hier. (383,9 KiB)

Realsteuerhebesätze (seit 01.01.2025):
(jeweils v. H. der Steuermessbeträge)
Grundsteuer A
755
Grundsteuer B
333
Gewerbesteuer
340 (seit 01.01.2006)


Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und
Gewerbesteuer
(641,8 KiB)

Abwassergebühren:
Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2026):

Euro pro Monat 
Dauerdurchfluss (Q3)
4 m³/h
8,85
Dauerdurchfluss (Q3)
10 m³/h
11,07
Dauerdurchfluss (Q3)
16 m³/h
13,28
Einleitungsgebühren (seit 01.01.2026):
Schmutzwasser: 2,24 Euro je m³
Niederschlagswasser: 0,85 Euro je m² versiegelte Fläche
Wasserzins:
 
Grundgebühr, gestaffelt nach der Größe der Wasserzähler (seit 01.01.2026):
Euro pro Monat
(zzgl. MwSt)
Dauerdurchfluss (Q3)
4 m³/h
8,36
Dauerdurchfluss (Q3)
10 m³/h
10,45
Dauerdurchfluss (Q3)
16 m³/h
12,54
Verbrauchsgebühr (seit 01.01.2026): 1,70 Euro je m³ Frischwasser (zzgl. MwSt.)
Hundesteuer (ab 01.01.2026):
Steuersatz für einen Hund:
90,00 Euro im Jahr
Steuersatz für den zweiten
und jeden weiteren Hund:
180,00 Euro im Jahr
Steuerermäßigung für Hunde, die die Begleithundeprüfung oder die Team-Test-Prüfung oder die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abgelegt haben:
10,00 Euro im Jahr
Steuersatz für einen Kampfhund
900,00 Euro im Jahr
Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund
1800,00 Euro im Jahr

Formulare für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes erhalten Sie hier:

Anmeldeformular Hundehaltung (143,8 KiB)

Abmeldeformular Hundehaltung (20,4 KiB)