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Aktuelles

Ferienspaß 2026 Meldung vom 15. Juni 2026

Programmheft und nähere Informationen rund um den Ferienspaß 2026 finden Sie unter diesem Link: hier

Pressemitteilung: Schutzmaßnahme für bedrohte Gewässer: Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen im gesamten Alb- Donau-Kreis Meldung vom 16. Juni 2026

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Wirkung zum 15. Juni 2026 eine Rechtsverordnung erlassen, die die Wasserentnahme aus Fließgewässern und Quellen im gesamten Kreisgebiet erheblich einschränkt. Hintergrund ist die Trockenheit der vergangenen Wochen, durch die viele Gewässer außergewöhnlich niedrige Wasserstände aufweisen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und weitere Schäden für Flora und Fauna zu verhindern.
 
Kritische Wasserstände gefährden die Ökologie
Mit rund 60 Millimetern Niederschlag blieb der Mai deutlich unter dem klimatologischen Soll von 96 Millimetern, was nur etwa zwei Drittel der üblichen Menge entspricht. Insbesondere im Südosten von Baden-Württemberg war es in den vergangenen Monaten sehr trocken, was sich in der Abflusssituation widerspiegelt. Im aktuellen hydrologischen Jahr (1. November bis 31. Oktober) gab es bis Ende April nur 366 Millimeter Niederschlag – normal wären 523 Millimeter.
 
Die Trockenperiode der vergangenen Wochen hat dazu geführt, dass die Wasserstände vieler Flüsse und Bäche im Landkreis kritische Werte erreicht haben. Die Folgen für die Gewässerökologie sind erheblich: Sinkende Wasserstände führen zu höheren Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt. Gleichzeitig nimmt der Anteil an gereinigtem Abwasser am Gesamtwasserabfluss zu.
Diese Veränderungen belasten Fische, Muscheln, Amphibien, Wasserpflanzen und zahlreiche weitere Wasserorganismen. Empfindliche Lebensräume drohen verloren zu gehen. Zudem werden Wanderhindernisse wie Schwellen oder Sohlabstürze bei niedrigen Wasserständen für viele Arten unpassierbar. Der verringerte Wasserdurchfluss begünstigt darüber hinaus die Anreicherung von Schadstoffen sowie die Entstehung von Algenblüten und erhöht das Risiko von Fischsterben.

Verbot gilt auch für erlaubte Entnahmen – Ausnahmen auf Antrag möglich
Die Rechtsverordnung untersagt daher ab dem 15. Juni 2026 die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern und Quellen im Alb-Donau-Kreis. Das Verbot gilt sowohl für Entnahmen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs als auch für genehmigte Wasserentnahmen, sofern die jeweilige Erlaubnis oder die Bewilligung eine entsprechende Nebenbestimmung enthält. Nach wie vor erlaubt ist das Schöpfen von Wasser mit einfachen Handgefäßen sowie das Tränken von Tieren.
 
Für Betroffene, die von dieser Regelung besonders betroffen sind und unzumutbare Härten nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Solche Befreiungen können jedoch nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden.
 
Die Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Wassergesetzes Baden-Württemberg und dient dem Schutz der Natur. Verstöße gegen die Rechtsverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Auch andere Landkreise in Baden-Württemberg – darunter Biberach, Ravensburg und der Bodenseekreis – haben aufgrund der anhaltenden Trockenheit vergleichbare Beschränkungen für Wasserentnahmen erlassen.

Die Rechtsverordnung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2026. Sollte sich die Situation bis dahin nicht nachhaltig verbessern, ist eine Verlängerung vorgesehen. Die vollständige Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.alb-donau-kreis.de im Bereich „Bekanntmachungen“ einsehbar. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Verfügung haben oder eine Ausnahme beantragen möchten, können sich per E-Mail an umwelt-arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de an das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz wenden.

Ergebnis der Altpapiersammlung vom 30. Mai 2026 Meldung vom 16. Juni 2026

Bei der letzten Altpapiersammlung am 30. Mai 2026 haben Sie uns 6,62 Tonnen Papier und 2,75 Tonnen Kartonagen bereitgestellt, die wir gerne bei Ihnen zu Hause abgeholt und eingesammelt haben.
 
Damit haben Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Illerrieden mit ihren Abteilungen Dorndorf, Illerrieden und Wangen sowie der Jugendfeuerwehr Illerrieden unterstützt. Herzlichen Dank!
 
Wir sammeln gerne für Sie weiter – die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 01. August 2026 statt.

Ihre Feuerwehr

Wasser- und Abwassergebührenbescheid - Vorauszahlungen für 2026 Meldung vom 03. März 2026

Inzwischen wurden die Wasser- und Abwasserbescheide für 2025 versendet. Mit dem Bescheid werden auch die Vorauszahlungen für 2026 festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden auf Basis des Verbrauches 2025 und der maßgeblichen Grundgebühr nach der Zählergröße berechnet. Die Vorauszahlung beträgt rd. ¼ des zu erwartenden Rechnungsbetrags für 2026.

Die Vorauszahlungen sind mit den neuen Wasser- und Abwassergebühren berechnet.

Wassergebühren: 
Verbrauchgebühr: 1,70 €/m³ (brutto 1,82 €/m³)
Grundgebühren:
Für einen Wasserzähler Q 3, 4 m³/h: 8,36 €/Monat (brutto 8,95 €/Monat), für einen Wasserzähler Q 3, 10 m³/h: 10,45 €/Monat (brutto 11,18 €/Monat) und für einen Wasserzähler Q 3, 16 m³/h: 12,54 €/Monat (brutto 13,42 €/Monat).

Abwassergebühren:
Schmutzwassergebühr: 2,24 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,85 €/m²
Grundgebühren:
Für einen Zähler Q 3, 4 m³/h: 8,85 €/Monat, für einen Zähler Q 3, 10 m³/h: 11,07 €/Monat und für einen Zähler Q 3, 16 m³/h: 13,28 €/Monat.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe 51 unter folgendem Link: Mitteilungsblatt.

Eindämmung der Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen Meldung vom 14. November 2025

Wir haben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Mitteilung erhalten, dass in der vergangenen Woche im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen ist. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.  Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.  Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte unter Angabe des Fundorts. Notieren Sie sich die genaue Lage des Fundortes und die Art des Vogels, machen Sie bei Bedarf Fotos. Schicken Sie uns diese Informationen an info@illerrieden.de. Sollten Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten oder am Wochenende einen toten Wildvogel oder gleich mehrere Vögel finden, informieren Sie bitte stattdessen die Leitstelle über die Notrufnummer 112. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an einem Ort, sind auch Meldungen von anderen Vogelarten wie Tauben oder Singvögel relevant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung sammeln das Tier ein und stimmen sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Landratsamts unter www.alb-donau-kreis.de.  Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!